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Ortsunabhängig arbeiten heißt für uns heute etwas sehr Konkretes: ausschließlich digitale Produkte und Dienstleistungen, ausschließlich für Geschäftskunden. Keine Ausnahme. Wie wir zu dieser Regel gekommen sind — und warum unser altes Business dafür komplett verschwinden musste.

Der Filter, den wir heute auf jede neue Idee anwenden

Wenn uns heute eine neue Geschäftsidee kommt, stellen wir uns vor jeder Entscheidung zwei Fragen: Ist sie rein digital? Und richtet sie sich an Geschäftskunden? Nur wenn beides zutrifft, setzen wir sie um. Sonst verwerfen wir sie — so hart das klingt.

Warum physische Produkte an einen Ort binden

Der Grund liegt in der Steuer. Wer physische Produkte verschickt, muss in aller Regel dort Steuern abführen, von wo aus verschickt wird — das bindet dich an einen festen Standort, auch wenn du selbst längst woanders lebst. Wer trotzdem physische Produkte anbieten will, kann einen Dienstleister dazwischenschalten, der Versand und Mehrwertsteuer für dich übernimmt. Für uns war der einfachere Weg: ganz darauf verzichten.

B2B statt B2C: Wo die Steuer wirklich anfällt

Der zweite Hebel ist die Kundenart. Bei rein digitalen Dienstleistungen an Geschäftskunden greift innerhalb der EU meist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer fällt beim Kunden an, nicht bei uns — wir versteuern nur dort, wo unser Unternehmen sitzt. Bei Privatkunden (B2C) ist es umgekehrt: Da fällt die Umsatzsteuer grundsätzlich im Land des Verbrauchers an, mit allem, was das an Meldepflichten mit sich bringt. Deshalb: ausschließlich B2B.

Unser altes Business gibt es nicht mehr

Vor diesem Hintergrund haben wir unser komplettes Geschäftsmodell neu gedacht. Nicht angepasst — neu aufgebaut. Was vorher existierte, gibt es in dieser Form nicht mehr. Seitdem prüfen wir jede neue Idee zuerst gegen diesen Filter, bevor wir überhaupt über Umsetzung sprechen. Das kostet uns ab und zu eine gute Idee. Aber es hat uns die Freiheit gegeben, die wir eigentlich wollten.

Wie wir Struktur und Ortsunabhängigkeit für unser eigenes Unternehmen zusammengebracht haben, erzählen wir noch ausführlicher auf unserer Seite Aufbauen. Willst du dein eigenes Geschäftsmodell auf Reisetauglichkeit prüfen? Melde dich gern.

Stand: Juli 2026. Erfahrungsbericht, stark vereinfacht dargestellt und ergänzt um allgemeine Informationen zur EU-Umsatzsteuer bei digitalen Dienstleistungen (Reverse-Charge-Verfahren B2B, Bestimmungslandprinzip B2C) — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Je nach Produktart, Kundentyp, Ländern und Einzelfall können völlig andere Regeln und Pflichten gelten; kläre deine Situation mit einem Steuerberater.
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